TSVG: Alles Wichtige im Überblick
03.05.2019
KVNO aktuell
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist unter Dach und Fach. Am 14. März hat der Bundestag das Gesetz beschlossen. Nach monatelangen Beratungen, zwei Expertenanhörungen sowie etlichen Änderungen und Ergänzungen während des Gesetzgebungsverfahrens steht nun fest, wie die Bundesregierung das Gesundheitssystem in den nächsten Jahren verändern will.
Die KVNO ist aufgefordert, das Gesetz in Nordrhein umzusetzen. Bei ihrer Sondersitzung am 30. März machten Vorstand und Vertreterversammlung keinen Hehl aus ihrer ablehnenden Haltung. Besonders die Vorgaben zur Sprechstundengestaltung könnten am Ende das Gegenteil von dem bewirken, was mit dem Gesetz beabsichtigt ist: Es soll mehr und schneller Termine für die Patienten geben. Statt die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten von Bürokratie zu entlasten und damit mehr Arztzeit zu schaffen, drohe mit neuen Dokumentations- und Meldepflichten ein "Bürokratie-Tsunami", warnt KVNO-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Frank Bergmann. Der KVNO-Chef erneuerte in der Sonder-Vertreterversammlung seine Kritik an der Regelungswut der Politik, die mit dem TSVG tief in die Praxisabläufe hineinregiert. "Deutlicher hätte der Gesetzgeber sein Misstrauen gegenüber der Ärzteschaft nicht formulieren können."
In der Terminvermittlung durch die KV durch den Ausbau der Notdienst-Hotline 116117 und ihrer Zusammenlegung mit der ungeliebten Terminservicestelle (TSS) liegt allerdings auch eine Chance: "Das kann eine sinnvolle Regelung sein, weil sie eine Steuerung der Patienten durch die KVen ermöglicht", so Bergmann. Am 12. April beschäftigt sich der Bundesrat noch einmal mit dem TSVG. Danach wird es in Kraft treten – voraussichtlich Ende April/Anfang Mai.
Auch wir versuchen das TSVG in unserer Praxis soweit wie möglich umzusetzen.
Sowohl Dr. Jöhren als auch Dr. Feldmann bieten mehr als die gesetzlich bestimmten 5 Stunden pro Woche für akute Fälle an.
Falls es zur offenen Sprechstunde täglich morgens um 7.30 Uhr sehr voll werden sollte, behalten wir uns vor den Patienten mit Termin oder zur offenen Sprechstunde an den Folgetagen wiederzubestellen. Daher raten wir unseren Patienten vor dem Praxisbesuch kurz anzurufen. Somit lässt sich der Praxisablauf insgesamt besser organisieren.
Hierzu schreibt die Kassenärztliche Vereinigung
„ Es obliegt somit weiterhin Ihnen, die Praxis so zu organisieren, dass Ihre Patienten gut versorgt werden. Das bedeutet auch, dass Sie nur so viele Patienten behandeln können, wie es Ihre Kapazitäten erlauben. So können Sie beispielsweise einen Patienten, der nicht sofort eine Behandlung benötigt, durchaus auf die nächste offene Sprechstunde hinweisen oder ihm einen Termin anbieten.“ aus Praxisinfo spezial der KBV. KBV PraxisInfoSpezial Details zu den neuen TSVG-Regelungen / September 2019
Vielen Dank
Ihr Team der Orthopädischen Gemeinschaftspraxis Oberhausen- Schmachtendorf